des Stralsunder Volleyball Vereins e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Die Finanzordnung regelt das Finanz-, Haushalts- und Kassenwesen des
SVV. Soweit im Einzelfall Regelungen nicht getroffen sind, entscheidet der
Vorstand.
§ 2 Organe
Die Erledigung der Aufgaben aus dieser Ordnung obliegen
- dem Vorstand
- dem Finanzverantwortlichen
- den Kassenprüfern
§ 3 Aufgaben des Finanzverantwortlichen
Der Finanzverantwortliche ist der Mitgliederversammlung gegenüber für
Fragen des Haushaltsplanes und der Kassenführung verantwortlich. Er
erstellt Jahresabschlüsse und Haushaltspläne.
Dem Finanzverantwortlichen untersteht die Kasse des SVV. Er sorgt für
ordnungsgemäße Verbuchung aller Zu- und Abgänge.
§ 4 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand unterstützt den Finanzverantwortlichen bei der Abwicklung
der Finanzangelegenheiten des SVV.
§ 5 Zuständigkeit für Ausgabenbewilligung
Den Rahmen der Zulässigkeit der Ausgaben stellt der Haushaltsplan dar.
Über Sonderausgaben entscheidet der Vorstand.
§ 6 Einnahmen
1. Der SVV erhebt Mitgliedsbeiträge von seinen Mitgliedern
2. Einnahmen können auch aus freiwilligen Zuwendungen/Spenden bestehen
§ 7 Mitgliedsbeträge
Folgende finanzielle Leistungen sind durch die Mitglieder zu erbringen:
1. Monatlicher Mitgliedsbeitrag pro Erwachsenen 10,00 EUR
Monatlicher Mitgliedsbeitrag pro Jugendlichen (bis 18 J) 5,00 EUR
Monatlicher Mitgliedsbeitrag pro passives Mitglied 1,00 EUR
2. Aufnahmegebühr beträgt pro Mitglied einmalig 5,00 EUR
Die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages wird auf den 31.01. des jeweiligen
Beitragsjahres festgelegt.
Bei besonderen finanziellen Härten entscheidet der Vorstand über
Ausnahmeregelungen. Als Härtefall gelten insbesondere Schüler, Studenten,
Auszubildende. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die insbesondere
aufgrund längerer Verletzung oder längerer zusammenhängender Krankheit
nicht regelmäßig am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen. Über die
passive Mitgliedschaft entscheidet auf Antrag des Mitgliedes der Vorstand.
Durch den Wechsel in die passive Mitgliedschaft überzahlte Beiträge
werden zum 31.12. eines Jahres durch den Vorstand an das jeweilige
Mitglied erstattet.
Die Kosten für ein erforderliches Mahnverfahren trägt der Schuldner. Sie
Betragen:
1. Mahnung 5,00 EUR
2. Mahnung 10,00 EUR
§ 8 Grundsatz der Sparsamkeit
Alle Mitglieder und der Vorstand des SVV sind zu Sparsamkeit verpflichtet.
Wird gegen diesen Grundsatz verstoßen, kann die Erstattung von Auslagen verweigert werden.
Ferner können sie für dem SVV entstandenen Schaden persönlich in Anspruch genommen werden.
§ 9 Geschäfts- und Verwaltungskosten
1. Der Vorstand oder deren Beauftragte können gegen Nachweis der Belege
Ersatz ihrer Organisationskosten verlangen.
2. Erstattet werden können Porto, Papier, Umschläge, Fahrkosten und
Kopierkosten.
§ 11 Kassenprüfung
1. Alle 2 Jahre findet mindestens eine ordentliche Kassenprüfung statt. Sie
wird in Anwesenheit des Finanzverantwortlichen und den
Kassenprüfern durchgeführt.
2. Die Kassenprüfer können die Kasse des SVV auch ohne vorherige
Anmeldung einer Prüfung unterziehen. Die Ergebnisse der Überprüfung
sind in einem Bericht festzuhalten.
§ 12 Schlußbestimmungen
Diese Finanzordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft.
Stralsunder Volleyball Verein Stralsund, den 08.04.2013